Hygiene in der Podologie

Als geprüfte und zugelassene Podologiepraxis erfüllen wir alle Anforderungen an den Hygienischen RKI-Standard.
Es ist unser persönlicher Anspruch an absoluter notwendiger Hygiene und Sauberkeit in der Behandlung unserer Patienten, der uns als Podologiepraxis auszeichnet. Dazu benutzen wir unseren Rahmenhygieneplan für Einrichtungen der Medizinischen Fußpflege und Podologie nach § 36 IfSG.  
Selbstverständlich wird jeder Patient bei uns mit sterilen und eingeschweißten Instrumenten behandelt. 
Alle Einmalartikel wie Bspw. Skalpellklingen, zur Entfernung massiver Hornhautflächen (Hyperceratosen), werden nach Gebrauch fachgerecht entsorgt und nicht wiederverwendet.

Die Aufbereitung der Instrumente ist für Podologen verpflichtend und für uns selbstverständlich ! 

1. Phase

Desinfektion und Reinigung der  Instrumente mit einem speziellen Ultraschallgerät und hochwirksamen Desinfektionsmittel.

2. Phase

Verpacken der Instrumentensets inkl. Indikatoren zur Kontrolle und Nachweis der Wirksamkeit der Sterilisation.

3 . Phase 

Sterilisation mit einem geprüften Autoklaven bei 135 Grad Heißdampfsterilisator.